Archivale des Monats: Protokoll der Gemeindevertretung Frohnhausen 1908-1924
Anstellung von Feldhütern (auch Feldschützen genannt), Unterhaltung von Schule und Armenhaus, Ausbau und Erhalt der Infrastruktur: All das waren Aufgaben, die zu Beginn des 20. Jahrhunderts in die Zuständigkeit der dörflichen Selbstverwaltung fielen. Auch im Kaiserreich, das vielen noch immer als Inbegriff eines autoritären Obrigkeitsstaats gilt, gab es nämlich durchaus partizipatorische Elemente1 – selbst auf dem flachen Land. Davon zeugt unser Archivale des Monats Dezember: Das Beschlussprotokoll der Frohnhäuser Gemeindevertretung (heute Stadtteil Dillenburgs) aus den Jahren 1908-1924 (Stadtarchiv Dillenburg, A 2.3, Nr. 254).

Titelseite des Protokollbuchs über die Beschlüsse der Gemeindevertretung Frohnhausen (Stadtarchiv Dillenburg, A 2.3, Nr. 254)
Die Möglichkeiten politischer Partizipation waren in den ländlichen Gemeinden der preußischen Provinz Hessen-Nassau freilich noch begrenzt. Anders als im Falle des Reichstags, für den seit 1871 ein allgemeines und gleiches Männerwahlrecht galt, waren die Wahlen der Gemeindevertretung nämlich nach wie vor durch ein starkes Ungleichgewicht geprägt. So bestimmte die Landgemeindeordnung vom 4. August 18972, dass das Gemeinderecht – und damit das Recht “zur Theilnahme an der Gemeindeversammlung und an den Gemeindewahlen” sowie die “Befähigung zur Bekleidung unbesoldeter Ämter in der Verwaltung und Vertretung der Gemeinde” – nur unbescholtenen Reichsangehörigen zusteht, die seit zwei Jahren in der Gemeinde wohnen, keine Armenunterstützung empfangen, keine Steuerschulden haben und entweder ein Wohnhaus im Gemeindebezirk besitzen oder einen bestimmten Mindestbetrag an Steuern zahlen (§§ 10, 11).
Arme und Besitzlose waren also von vornherein von der politischen Teilhabe ausgeschlossen. Die Abstimmung erfolgte außerdem nach dem Klassenwahlrecht (§ 21), das den Stimmen der reichsten Einwohner ein überproportionales Gewicht verlieh. Das Votum eines einzigen vermögenden Steuerzahlers konnte auf diese Weise ebenso viel zählen wie die Stimmen dutzender ärmerer Gemeindeglieder. Bezeichnend ist auch, dass die Stimmabgabe nicht schriftlich und anonym erfolgte, die präferierten Kandidaten dem Wahlvorstand vielmehr mündlich anzuzeigen waren (§ 32). Es kann also weder von einer gleichen noch einer geheimen Wahl die Rede sein.
In Frohnhausen lebten 1885 genau 1.088 Einwohner3. Dementsprechend durfte die zwölfköpfige Gemeindevertretung drei Schöffen und einen Bürgermeister wählen (§§, 45, 46). Der Bürgermeister leitete die Sitzungen der Gemeindevertretung und hatte dort – im Unterschied zu den übrigen Gemeinderatsmitgliedern (Schöffen) – volles Stimmrecht (§ 59). Zumindest in Grundzügen erinnert das bereits an unsere heutige Magistratsverfassung.

Die Hauptstraße von Frohnhausen im Jahr 1913, hier bereits mit Strommasten (Foto: Rolf Richter / Stadtarchiv Dillenburg)
Das Beschlussprotokoll der Frohnhäuser Gemeindevertretung umfasst, wie gesagt, die Jahre 1908 bis 1924 – und damit die Zeit des späten Kaiserreichs, des ersten Weltkriegs und der jungen Weimarer Republik. Eingetragen sind die Protokolle in einen Blanko-Vordruck: Zunächst wurden die Anwesenden (Bürgermeister, Gemeindeverordnete, Gemeinderatsmitglieder) und das Datum der in der Regel ein bis vier Mal pro Monat stattfindenden Sitzungen verzeichnet. Es folgten in zweispaltiger Anordnung die “Gegenstände der Tagesordnung” sowie die gefassten Beschlüsse. Am Ende mussten der Bürgermeister und zwei Gemeindevertreter das Protokoll mit ihrer Unterschrift bestätigen.

Der älteste erhaltene Protokolleintrag vom 30. Mai 1908, Vorder- und Rückseite (Foto: Stadtarchiv Dillenburg)
Was aber verhandelten und beschlossen nun eigentlich die Frohnhäuser Gemeindevertreter vor über 100 Jahren? Die Themen und Gegenstände waren von großer Vielfalt geprägt und spiegeln die damaligen kommunalen Zuständigkeiten wider. Dazu zählte etwa die Armenfürsorge: So wurde im ersten enthaltenen Protokoll der Beschluss festgehalten, “das neu zu erbauende Armenhaus auf die unterm Dorf belegene Schulwiese zu erbauen, weil sonst kein geeigneter Bauplatz zu erhalten ist und uns überall große Schwierigkeiten bereitet werden” (30.5.1908) – offenbar wollte also niemand das Armenhaus in seiner Nachbarschaft haben.
Eine wichtige Rolle spielten natürlich Verwaltung, Vermehrung oder Abtretung von Gemeindebesitz. Zu diesem zählten neben Grundstücken auch Tiere, die allen bäuerlichen Gemeindeglieder zugute kamen: Am 13.8.1910 etwa entschied man sich, den “Vogelsberger Bullen” der Gemeinde in öffentlicher Versteigerung zu verkaufen. Ein Jahr später (24.8.1911) hingegen beschloss die Vertretung, einen “zweiten Zuchtziegenbock anzuschaffen”, der offenbar den Frohnhäuser Ziegenbestand sichern sollte.
Auch das Thema Infrastruktur taucht in den Beschlüssen immer wieder auf. Am 17.5.1911 etwa beschloss die Gemeindevertretung einstimmig, “die Brücke über die Dietzhölze in diesem Jahre noch neu anzulegen.” Bereits im Vorjahr wurde eine wegweisende Entscheidung gefällt: die Elektrifizierung Frohnhausens. Am 1.10.1910 verblieb man bei einer “Besprechung über Anlage einer Licht- und Kraftanlage” zunächst damit, “vorerst den vom hiesigen Kreistage angenommenen Sachverständigen” zu hören. Einen Monat später (12.11.1910) votierten die Gemeindevertreter dann mit sechs gegen vier Stimmen dafür, “die electrische Licht- und Kraftanlage für Frohnhausen anzulegen und mit einem Lieferanten in diesbezügliche Unterhandlungen zu treten.” Bis zur vollumfassenden Elektrifizierung Frohnhausens sollten allerdings noch drei Jahre vergehen: Erst im Herbst 1913 vermeldeten die Dillenburger Nachrichten, dass die entsprechenden “Haus-Installationen” sowie die Anlage der Leitungen “nahezu vollendet sind”.4

Wegweisende Infrastruktur: Beschluss über die Elektrifizierung Frohnhausens vom 12. November 1910 (Foto: Stadtarchiv Dillenburg)
Häufig verhandelt wurden freilich auch Gegenstände, die den Gemeindehaushalt betrafen. Den wichtigsten Posten auf der Einnahmeseite stellten Steuern dar, bei deren Eintreibung die Gemeindevertreter offenbar einen gewissen Gestaltungsspielraum hatten. So beschloss man am 25.2.1911, die Steuern für 1911/12 “zu erheben wie pro 1910, also 150 % der Einkommensteuer und Betriebssteuer sowie 200 % Gemeindesteuer, Grund-, Gebäude- und Gewerbesteuer.” Ausgaben bedurften stets der Zustimmung der Vertretung, so etwa bei der “Festsetzung des Gehalts eines neu einzustellenden Flurschützen” (13.4.1911). Auch die vom Bürgermeister geführten Gemeinderechnungen mussten immer von dem Gremium bestätigt werden (so am 24.8.1911).
Eine große Zäsur für die politische Partizipation auf Gemeindeebene bedeutete der Zusammenbruch des Kaiserreichs nach der Novemberrevolution von 1918. In deren Folge nämlich durften nicht nur an den Wahlen zur Deutsche Nationalversammlung erstmals alle Männer und Frauen ab 20 Jahren teilnehmen, auch die Kommunalwahlen, die in allen preußischen Provinzen bis spätestens 2. März 1919 durchgeführt werden mussten, erfolgten nun nach einem allgemeinen, gleichen, freien und geheimen Wahlrecht. Große Teile der Bevölkerung konnten damit zum ersten Mal überhaupt Einfluss auf die Politik vor Ort nehmen: ein “Meilenstein in der Demokratiegeschichte”!5

Wahlvorschlagslisten: Vier Listen traten zur ersten demokratischen Kommunalwahl in Frohnhausen am 2. März 1919 an (Foto: Stadtarchiv Dillenburg)
Auch in Frohnhausen wurde am 2. März 1919 gewählt: Bereits am 14.2.1919 bestimmten die Gemeindevertreter im Hinblick auf die erste demokratische Kommunalwahl einen Wahlvorstand “sowie 2 Stellvertreter und 2 Beisitzer”. Vier Listen traten an: zwei bürgerliche und zwei sozialistische (USPD und Mehrheits-SPD). Die einzelnen Kandidaten sind auf einer im Protokoll beiliegenden “Wahlvorschlagsliste” verzeichnet: Es handelte sich ausschließlich um Männer, die – wie die Berufsspalte anzeigt – zudem meist im Bergbau arbeiteten. Am Ende errangen die bürgerlichen Listen insgesamt sieben, die sozialistischen hingegen fünf Sitze.6

Bericht über den Ausgang der Frohnhäuser Gemeindewahl aus der Dill-Zeitung vom 7. März 1919 (Foto: Stadtarchiv Dillenburg)
Auf einem eingeklebten Zettel erklärten die zwölf neuen Gemeindevertreter per Unterschrift die Annahme der Wahl7. Damit tat auch in Frohnhausen die neue deutsche Demokratie ihre ersten Schritte.

Die neu gewählten Gemeindevertreter erklären per Unterschrift die Annahme der Wahl (Foto: Stadtarchiv Dillenburg)
- Einen gut lesbaren – und dem aktuellen Stand der Forschung entsprechenden – Überblick zum Kaiserreich bietet Christoph Nonn, Das deutsche Kaiserreich. Von der Gründung bis zum Untergang, 2. Aufl. München 2021. Die modernisierenden und demokratisierenden Elemente des Kaiserreichs betont insbesondere Hedwig Richter, Aufbruch in die Moderne. Reform und Massenpolitisierung im Kaiserreich, Berlin 2021. [↩]
- Vgl. auch den mit Erläuterungen versehenen Druck von 1898. [↩]
- Vgl. die Angaben im Historischen Ortslexikon von Hessen. [↩]
- Dillenburger Nachrichten, 11.9.1913 (Nr. 213), S. 3. [↩]
- Vgl. hierzu mit Blick auf das ebenfalls preußische Westfalen Wilfried Reininghaus, Der 2. März 1919 – ein Meilenstein der Demokratiegeschichte in Westfalen. Beobachtungen zu den ersten Kommunalwahlen nach demokratischem Wahlrecht, in: Archivpflege in Westfalen-Lippe 91 (2019), S. 4-10 (Zitat S. 4) (online hier und hier). [↩]
- Dill-Zeitung, 7.3.1919 (Nr. 56), S. 3. [↩]
- Es waren dies: Heinrich Andreas, Karl Bastian, Otto Hain, Louis Hain, Karl Hardt, Otto Hardt, Eduard Laute, Heinrich August Hain, Heinrich Wilhelm Sauer, Johann Heinrich Waldschmidt, Heinrich Wissenbach und Heinrich August Waldschmidt. [↩]
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Simon Dietrich (15. Dezember 2022). Archivale des Monats: Protokoll der Gemeindevertretung Frohnhausen 1908-1924. Dillenburger Geschichtsblog. Abgerufen am 22. April 2025 von https://doi.org/10.58079/nnbj